Über mich
Rechtsanwalt Niko Winkler
Ich berate und vertrete Mandanten schwerpunktmäßig im Ausländerrecht, insbesondere bei Fragen zur Einbürgerung, Aufenthaltstiteln, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis sowie bei Problemen mit der Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Strafrecht. Gerade wenn ein Strafverfahren Auswirkungen auf den Aufenthalt, die Einbürgerung oder eine Niederlassungserlaubnis haben kann, ist eine frühzeitige und sorgfältige rechtliche Einschätzung besonders wichtig.
Meine Mandanten erhalten eine klare Einschätzung zu den Erfolgsaussichten, möglichen Risiken, Kosten und nächsten Schritten. Ziel meiner Arbeit ist es, rechtliche Probleme verständlich einzuordnen und die Interessen meiner Mandanten gegenüber Behörden, Gerichten und Strafverfolgungsorganen konsequent zu vertreten.
Beruflicher Werdegang
Rechtsanwalt Niko Winkler wurde 1992 geboren. Nach dem Jurastudium an der Universität Trier und der Universität Münster absolvierte er das Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Köln mit Stammdienststelle am Landgericht Aachen.
Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gründete er im Jahr 2024 seine eigene Kanzlei in Aachen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Ausländerrecht, insbesondere im Einbürgerungsrecht und Aufenthaltsrecht, sowie im Strafrecht.
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Köln
Deutscher Anwaltverein
Aachener Anwaltverein
Strafverteidigervereinigung NRW
Sprachen
Deutsch
Englisch
Für ukrainisch- und russischsprachige Mandanten kann nach vorheriger Ankündigung eine sprachliche Unterstützung zur besseren Verständigung organisiert werden.