Einbürgerung in Aachen: 

Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit 

Rechtsanwalt Niko Winkler

Ihr Anwalt für Ausländerrecht in Aachen 

Die Einbürgerung ist für viele Menschen ein entscheidender Schritt hin zu langfristiger Sicherheit, politischer Teilhabe und beruflicher Gleichstellung in Deutschland. Als Rechtsanwalt für Ausländerrecht in Aachen unterstütze ich Sie kompetent und zielgerichtet bei Ihrem Einbürgerungsverfahren – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Behörde.

Als Ihr Rechtsanwalt für Ausländerrecht in Aachen sorge ich dafür, dass Ihr Antrag effizient und zügig bearbeitet wird.

 

I. Voraussetzungen für die Einbürgerung

Die gesetzlichen Grundlagen der Einbürgerung ergeben sich insbesondere aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Ob ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, hängt insbesondere von den folgenden Voraussetzungen ab.

1. Mindestaufenthalt

Es ist ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland von fünf Jahren erforderlich. 

2. Gesicherter Lebensunterhalt

Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert sein. Ausnahmen können im Einzelfall insbesondere aus gesundheitlichen Gründen bestehen.

3. Ausreichende Deutschkenntnisse

Erforderlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

4. Einbürgerungstest

Zudem ist der erfolgreiche Abschluss eines Einbürgerungstests erforderlich, der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweist.

5. Keine erheblichen Straftaten

Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen können einer Einbürgerung entgegenstehen. Ob eine Verurteilung tatsächlich schädlich ist, bedarf stets einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Gemäß § 12a Abs. 1 StAG bleiben Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen bei der Einbürgerung außer Betracht. Mit meiner Hilfe konnten bereits mehrere geringfügig vorbestrafte Mandanten erfolgreich in Aachen eingebürgert werden.

Falls ein Ermittlungsverfahren gegen den Antragssteller läuft, wird die Entscheidung der Behörde bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. In einer solchen Konstellation ist es dringend ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung in der Strafsache zu beauftragen, dem auch die Auswirkungen einer etwaigen Verurteilung für das Einbürgerungsverfahren im Detail bekannt sind. Durch meinen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht, kann ich Sie in einem etwaigen Strafverfahren ebenfalls effektiv unterstützen.

6. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Es muss ein entsprechendes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben werden.

7. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässig. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist daher regelmäßig nicht mehr erforderlich.

 

II. Wie ich Sie im Einbürgerungsverfahren unterstütze

Als Rechtsanwalt für Ausländerrecht in Aachen vertrete ich Ihre Interessen konsequent gegenüber der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

1. Prüfung Ihrer Einbürgerungschancen

Ich analysiere Ihre individuelle Situation und prüfe, ob ein Anspruch besteht oder ob eine Ermessenseinbürgerung in Betracht kommt.

2. Strategische Vorbereitung des Antrags

Eine vollständige und rechtlich sauber vorbereitete Antragstellung kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Ich unterstütze Sie bei:

  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • rechtlicher Einordnung von Einkommensnachweisen
  • Bewertung strafrechtlicher Eintragungen
  • Formulierung ergänzender Stellungnahmen


3. Kommunikation mit der Behörde

Ich übernehme die Korrespondenz mit der Einbürgerungsbehörde und sorge dafür, dass Ihr Verfahren sachgerecht und zügig bearbeitet wird.

4. Beschleunigung des Verfahrens – Untätigkeitsklage

  • Professionalität: Oft genügt bereits meine anwaltliche Fristsetzung mit Klageandrohung, um den Vorgang "vom Stapel nach oben" zu bewegen. Mehrere Mandanten, welche vorher über ein Jahr auf ihre Einbürgerung gewartet haben, wurden durch meine Unterstützung bereits 1-2 Wochen nach meinem ersten anwaltlichen Schreiben an die zuständige Behörde eingebürgert.


Sollte die Behörde innerhalb der gesetzten Frist keine Entscheidung treffen, kann in vielen Fällen die Erhebung einer sogenannten Untätigkeitsklage ratsam sein. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, über Ihren Antrag innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wenn ohne zureichenden Grund nach drei Monaten kein Bescheid vorliegt, ist die Untätigkeitsklage das effektivste Mittel. Die Kosten für die Untätigkeitsklage fallen in der Regel der Behörde zur Last.

  • Druckmittel: Die Klage zwingt die Behörde zur Priorisierung Ihres Falles.
  • Prozessführung: Ich vertrete Sie vor dem Verwaltungsgericht, um Ihre Einbürgerung gerichtlich durchzusetzen.
  • Prozesserfahrung: Ich habe bereits mehrere Untätigkeitsklagen vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhoben und konnte hierdurch innerhalb von wenigen Monaten die Einbürgerung meiner Mandanten bewirken.


Die Behörden tragen regelmäßig vor, dass die Anträge aus Gründen der Gleichbehandlung strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet würden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 07.11.2025 (Az. 3 O 129/25) jedoch klargestellt, dass nicht das interne Organisationsmodell der Verwaltung, sondern vielmehr die Entscheidungsreife des Antrags entscheidend ist. Bei Einreichung aller erforderlichen Unterlagen besteht daher ein Anspruch auf zeitnahe Entscheidung der Behörde. 


Zudem tragen die Behörden ebenfalls regelmäßig vor, dass es durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Sommer 2024 zu einem erheblichen Anstieg der Einbürgerungsverfahren und damit verbunden zu einer Mehrbelastung bei den zu prüfenden Einbürgerungsanträgen gekommen ist. Diese Überlastung stelle einen zureichenden Grund für eine längere Bearbeitungsdauer dar. 


Bei länger andauernder Überlastung muss die Verwaltung jedoch für Ausgleich sorgen. Die Gründe für die verzögerte Bearbeitung müssen umso gewichtiger sein und im Rahmen einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, umso konkreter dargelegt werden, je länger das Verfahren dauert. Seit der Gesetzesänderung ist bereits über ein Jahr vergangen, sodass die Überlastung von längerer Dauer ist. Gemäß § 10 S. 2 VwVfG NRW ist das Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen. Die Behörden hätten vor der Gesetzesänderung hinreichende organisatorische Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des bevorstehenden Mehraufkommens von Anträgen treffen müssen. Solche Maßnahmen werden von den Behörden regelmäßig nicht dargelegt. Teilweise wurden sogar Einbürgerungsanträge aus dem Jahr 2023 noch nicht abschließend bearbeitet. Hierdurch ist indiziert, dass die verzögerten Bearbeitungen der Anträge nicht auf die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Sommer 2024, sondern vielmehr auf strukturelle Defizite der Behörden in personeller und organisatorischer Hinsicht zurückzuführen sind. 


 

III. Jetzt Erstberatung in Aachen vereinbaren

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Sie die Voraussetzungen bereits erfüllen und wie wir Ihr Verfahren beschleunigen können. Füllen Sie hierzu bitte das Kontaktformular aus, ich werde mich sodann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktformular

Rechtsanwalt Winkler

Mobilfunknummer: +49 151 47288822

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