Die geplanten Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien und das Völkerrecht
Bundeskanzler Scholz sowie Innenministerin Faeser möchten nach den tödlichen Messerangriffen von Mannheim und Wolmirstedt wieder Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien ermöglichen. Dieses Vorhaben steht jedoch im eklatanten Widerspruch zum Völkerrecht und unterminiert den deutschen Rechtsstaat. Die Sicherheitslage in den beiden Staaten ist derzeit katastrophal:
In Afghanistan ist es selbst einem leistungsfähigen, alleinstehenden erwachsenen Rückkehrer aus Deutschland regelmäßig nicht möglich seine elementarsten Bedürfnisse nach Unterkunft, Nahrung und Hygiene zu befriedigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2023 – A 11 S 1329/20). Dies ist insbesondere auf den Zusammenbruch der afghanischen Wirtschaft seit der Machtübernahme der Taliban und im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Zudem bestehen in der afghanischen Gesellschaft oftmals Vorbehalte gegenüber Rückkehrern aus Deutschland, da diesen unterstellt wird einen „westlichen“ Lebensstil angenommen zu haben. Dies erschwert zusätzlich die Möglichkeiten der Rückkehrer, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
In Syrien ist die Lage noch dramatischer. Laut dem Amnesty Report Syrien vom 28.03.2023 werden dort Rückkehrer grundsätzlich als Verräter angesehen und sind daher rechtwidrigen Inhaftierungen und Folter ausgesetzt. Gefangene der syrischen Regierungsbehörden werden insbesondere durch das Verbrennen von Körperteilen und Elektroschocks gefoltert.
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind daher derzeit auf Grund der desolaten Sicherheitslage und der vielerorts prekären humanitären Lage in Syrien und Afghanistan noch ausgesetzt. Insbesondere das absolute Folterverbot gemäß Artikel 3 der EMRK steht etwaigen Abschiebungen entgegen. Gemäß dem sogenannten Refoulement-Verbot darf keine Person in einen Staat zurückgewiesen werden, falls ihr dort eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte droht. Dieses Abschiebeverbot greift, sobald in den jeweiligen Staaten eine ernsthafte Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung droht. Dies ist in Syrien und Afghanistan derzeit der Fall. Die Ahndung der verachtenswerten Messerangriffe muss durch rechtsstaatliche Strafverfahren erfolgen. Völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien als Reaktion auf diese Ereignisse schwächen hingegen unseren Rechtsstaat.
Von Rechtsanwalt Niko Winkler - Donnerstag, 20.06.2024