Einbürgerung dauert zu lange: Wann ist eine Untätigkeitsklage möglich? 

Viele Menschen warten nach ihrem Einbürgerungsantrag monatelang oder sogar jahrelang auf eine Entscheidung der Einbürgerungsbehörde. Häufig werden Unterlagen eingereicht, Gebühren bezahlt und Termine wahrgenommen — anschließend passiert jedoch lange nichts mehr.

Für Betroffene ist diese Situation belastend. Die Einbürgerung ist oft ein wichtiger Schritt für die persönliche, berufliche und familiäre Zukunft. Wenn die Behörde nicht entscheidet, stellt sich daher die Frage: Kann man die Einbürgerungsbehörde zur Entscheidung zwingen?

In vielen Fällen kommt eine sogenannte Untätigkeitsklage in Betracht.

Was ist eine Untätigkeitsklage?

Die Untätigkeitsklage ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag nicht innerhalb angemessener Zeit entscheidet. Geregelt ist sie in § 75 VwGO. Danach kann eine Klage grundsätzlich erhoben werden, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht entschieden worden ist. Eine solche Klage kann in der Regel nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Antragstellung erhoben werden. 

Bei Einbürgerungsanträgen bedeutet das: Wenn die Einbürgerungsbehörde über längere Zeit nicht reagiert oder keine nachvollziehbare Begründung für die Verzögerung mitteilt, kann anwaltlich geprüft werden, ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist.

Reicht jede Verzögerung aus?

Nein. Nicht jede Verzögerung rechtfertigt automatisch eine Klage.

Entscheidend ist insbesondere:

- Wann wurde der Einbürgerungsantrag gestellt? 

- Sind alle erforderlichen Unterlagen eingereicht? 

- Hat die Behörde konkrete Nachforderungen gestellt? 

- Gibt es nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung? 

- Wie lange liegt die letzte Reaktion der Behörde zurück? 

- Wurde bereits eine Sachstandsanfrage oder Fristsetzung vorgenommen? 

Die Behörde darf ein Verfahren nicht beliebig lange unbearbeitet lassen. Andererseits kann es im Einzelfall Gründe geben, warum eine Entscheidung noch nicht möglich ist, etwa fehlende Unterlagen, laufende Sicherheitsüberprüfungen oder noch offene Stellungnahmen anderer Behörden.

Typische Fälle aus der Praxis

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:

- der Einbürgerungsantrag seit vielen Monaten unbearbeitet ist, 

- die Behörde auf E-Mails oder Schreiben nicht reagiert, 

- immer wieder neue Unterlagen angefordert werden, 

- nach dem persönlichen Termin keine weitere Rückmeldung erfolgt, 

- eine Sicherheitsüberprüfung angeblich noch läuft, 

- keine konkrete Bearbeitungsdauer genannt wird, 

- die Behörde nur automatische Antworten versendet. 

Gerade bei Einbürgerungsverfahren in Aachen und Umgebung erleben viele Antragsteller, dass Verfahren nach Einreichung der Unterlagen lange liegen bleiben.

Muss vor der Klage eine Frist gesetzt werden?

Eine Fristsetzung ist nicht in jedem Fall zwingend, aber regelmäßig sinnvoll.

In der Praxis empfiehlt es sich häufig, zunächst anwaltlich:

  1.  den aktuellen Sachstand anzufragen, 
  2.  Akteneinsicht zu beantragen, 
  3.  eine angemessene Frist zur Entscheidung zu setzen, 
  4.  die Untätigkeitsklage anzudrohen. 


Reagiert die Behörde weiterhin nicht oder nicht ausreichend, kann anschließend geprüft werden, ob Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wird.

Was erreicht eine Untätigkeitsklage?

Mit der Untätigkeitsklage wird nicht einfach „automatisch eingebürgert“. Ziel ist zunächst, eine gerichtliche Entscheidung über den Antrag beziehungsweise eine behördliche Entscheidung herbeizuführen.

Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Behörde ohne zureichenden Grund untätig geblieben ist. Liegt ein zureichender Grund für die Verzögerung vor, kann das Gericht das Verfahren für eine bestimmte Frist aussetzen. Liegt kein ausreichender Grund vor, erhöht die Klage den Druck auf die Behörde erheblich. 

In vielen Fällen führt bereits die Klageerhebung dazu, dass das Verfahren wieder bearbeitet wird.

Wann sollte man vorsichtig sein?

Nicht jede Untätigkeitsklage ist taktisch sinnvoll. Vorher sollte geprüft werden, ob der Antrag tatsächlich entscheidungsreif ist.

Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn:

- wichtige Unterlagen fehlen, 

- der Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert ist, 

- ein Strafverfahren läuft, 

- frühere Verurteilungen bestehen, 

- die Identität nicht ausreichend geklärt ist, 

- die Aufenthaltszeiten problematisch sind, 

- die Behörde bereits konkrete berechtigte Nachfragen gestellt hat. 

In solchen Fällen kann eine vorschnelle Klage dazu führen, dass die Behörde den Antrag ablehnt, statt ihn positiv zu entscheiden.

Anwaltliche Hilfe bei verzögerter Einbürgerung

Ich prüfe für Sie, ob eine Untätigkeitsklage in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dazu werte ich den bisherigen Schriftverkehr mit der Einbürgerungsbehörde aus, prüfe die Voraussetzungen der Einbürgerung und bewerte, ob zunächst eine Sachstandsanfrage, eine Fristsetzung oder bereits eine Klage angezeigt ist.

Wenn Sie seit längerer Zeit auf Ihre Einbürgerung warten, sollten Sie nicht unbegrenzt abwarten. Oft ist ein klarer anwaltlicher Schritt sinnvoller als wiederholte eigene E-Mails an die Behörde.

Erstberatung zur verzögerten Einbürgerung

Die Erstberatung findet in meiner Kanzlei in Aachen statt und kostet 200,00 EUR. In der Beratung prüfe ich Ihre Situation, die Erfolgsaussichten und die nächsten sinnvollen Schritte.



Von Rechtsanwalt Niko Winkler - Donnerstag, 14.05.2026