Erhalte ich immer eine Abfindung?

Einer der weitverbreitetsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist die Annahme, dass der Arbeitgeber
im Falle einer Kündigung immer eine Abfindung zu zahlen habe. Richtig ist vielmehr, dass dies nur in Ausnahmefällen der Wirklichkeit entspricht. Die deutsche Rechtsordnung sieht einen Anspruch auf Abfindung auch für Führungskräfte indes nur vor, wenn ein Gericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde (dies gilt auch für leitende Angestellte). Zudem muss, vereinfacht gesagt, die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sein. Auch kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung aus einem Sozialplan ergeben. Eine Abfindung allein aufgrund einer Kündigung, unabhängig davon wie lange für das Unternehmen tätig war, gibt es aber so nicht.
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